§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software EVOAR Social (nachfolgend „EVOAR Social“ oder „Software“) zwischen
Marvin Mischler, Mischler Webdesign, Am Steingarten 8, 68169 Mannheim, Deutschland, E-Mail: hello@evoar.de (nachfolgend „Anbieter“)
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; dazu zählen auch Freiberufler und Selbständige. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(4) Bestandteil des Vertrags sind neben diesen AGB die bei der Bestellung angezeigte Leistungs- und Preisbeschreibung des gewählten Plans (www.evoar-social.app/preise) und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 12.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
(1) Die Darstellung der Pläne auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde wählt einen Plan, das Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) und gegebenenfalls zusätzliche Plätze und gibt im Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister Stripe seine Rechnungs- und Zahlungsdaten an. Mit Klick auf die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt, spätestens mit der Freischaltung der Registrierung oder dem Versand des Registrierungslinks per E-Mail.
(3) Der Kunde legt anschließend sein Konto an. Die Angaben bei Bestellung und Registrierung müssen wahr und vollständig sein; Änderungen hat der Kunde unverzüglich in der Software oder per E-Mail mitzuteilen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und die seiner Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren. Der Kunde ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich wie für eigenes Handeln.
(5) Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert. Der Kunde kann diese AGB auf der Website abrufen und speichern; Rechnungen stehen in der Software zum Download bereit.
§ 3 Kostenlose Testphase
(1) Jeder Plan kann einmalig für 7 Tage kostenlos getestet werden. Die Testphase beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Während der Testphase stehen die Funktionen des gewählten Plans mit den in der Software angezeigten Kontingenten für die Testphase zur Verfügung. Der Anbieter kann den Umfang der KI-Nutzung in der Testphase begrenzen.
(3) Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase, geht der Vertrag automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Plan über, und die erste Vergütung wird fällig. Die Kündigung ist bis zum Ablauf der Testphase jederzeit in der Software unter Settings → Abo & Plätze oder per E-Mail an hello@evoar.de möglich. Kündigt der Kunde innerhalb der Testphase, entstehen keine Kosten.
(4) Der Kunde kann die Testphase vorzeitig beenden; der kostenpflichtige Plan beginnt dann sofort.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software EVOAR Social als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. EVOAR Social unterstützt den Kunden bei der Planung, Erstellung, Abstimmung, Veröffentlichung und Auswertung von Inhalten für soziale Netzwerke. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Plans.
(2) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets, Ausfälle oder Änderungen von Diensten Dritter (§ 6) und höhere Gewalt.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder durch gleichwertige zu ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(4) Die Software umfasst eine Speicherkapazität von 20 GB je Kundenkonto, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, sowie die je Plan angegebenen Transkriptionsstunden pro Monat. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungsmonats.
(5) Support leistet der Anbieter per E-Mail an hello@evoar.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg).
§ 5 KI-Funktionen und Fair Use
(1) EVOAR Social erstellt mithilfe von Sprachmodellen Dritter (derzeit über den Dienst OpenRouter) Vorschläge für Strategien, Ideen, Texte, Kommentare und Auswertungen (nachfolgend „KI-Ergebnisse“). KI-Ergebnisse werden automatisiert erzeugt. Sie können sachlich falsch, unvollständig oder veraltet sein, Rechte Dritter berühren oder anderen Texten ähneln. Der Anbieter schuldet keine bestimmte inhaltliche Qualität oder Richtigkeit der KI-Ergebnisse.
(2) Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor jeder Veröffentlichung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung für seinen Zweck. Für veröffentlichte Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich, auch soweit er sie automatisch zu einem geplanten Zeitpunkt veröffentlichen lässt. KI-Ergebnisse sind keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung. Soweit für die Veröffentlichung KI-erzeugter Inhalte Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten bestehen, etwa nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder den Regeln der jeweiligen Plattform, erfüllt diese der Kunde.
(3) Im Plan Starter und in der Testphase gilt für die KI-Funktionen ein festes Kontingent, das in der Software angezeigt wird. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende.
(4) In den Plänen Solo, Advanced und Business ist die KI-Nutzung im Rahmen eines üblichen Gebrauchs nicht mengenmäßig begrenzt („Fair Use“). Um die Leistungsfähigkeit für alle Kunden zu sichern und Missbrauch zu verhindern, darf der Anbieter bei ungewöhnlich hoher Nutzung, die deutlich über dem durchschnittlichen Gebrauch eines Nutzers liegt,
a) die Zahl der KI-Anfragen je Nutzer vorübergehend verlangsamen,
b) vorübergehend ein weniger aufwendiges Sprachmodell einsetzen und
c) die KI-Funktionen eines Nutzers bei einer missbräuchlich hohen Nutzung bis zum Ende des Kalendertags pausieren.
Maßnahmen nach a) und b) können bis zum Ende des Kalendermonats gelten, wenn die monatliche KI-Nutzung des Kontos deutlich über dem durchschnittlichen Gebrauch liegt. Bei üblichem Gebrauch greifen diese Maßnahmen nicht.
(5) Unabhängig vom Plan ist die Zahl der KI-Anfragen je Nutzer auf 20 pro Minute begrenzt; Audiodateien zur Transkription dürfen höchstens 180 Minuten lang sein.
(6) Der Anbieter darf das eingesetzte Sprachmodell oder den Modellanbieter wechseln, wenn das Ergebnis für den Kunden gleichwertig bleibt.
§ 6 Anbindung an Dienste Dritter
(1) EVOAR Social ermöglicht die Verbindung mit Diensten Dritter, insbesondere LinkedIn (Veröffentlichen, Reagieren, Kommentieren, Kennzahlen), Google und LinkedIn (Anmeldung) und Claude von Anthropic (Zugriff über das Model Context Protocol). Instagram und WhatsApp sind nicht technisch angebunden; EVOAR Social plant Inhalte für diese Kanäle und erinnert an die Veröffentlichung.
(2) Für die Nutzung dieser Dienste gelten deren Bedingungen und Richtlinien. Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer diese einhalten, insbesondere die Regeln von LinkedIn zu automatisierten Aktivitäten.
(3) Die Verfügbarkeit und der Funktionsumfang dieser Dienste liegen nicht im Einflussbereich des Anbieters. Ändert oder beschränkt ein Drittanbieter seine Schnittstellen, entzieht er Berechtigungen oder stellt er einen Dienst ein, kann die entsprechende Funktion ganz oder teilweise entfallen. Der Anbieter bemüht sich um eine gleichwertige Lösung. Kennzahlen stehen nur im Umfang zur Verfügung, den der Drittanbieter bereitstellt, und nur für Posts, die über EVOAR Social veröffentlicht wurden.
(4) Bei Verbindung mit Claude greift der Kunde auf eigene Veranlassung und im Rahmen seines eigenen Vertrags mit Anthropic auf seine Daten zu. Für die Verarbeitung bei Anthropic ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer in EVOAR Social einstellen, erzeugen, freigeben oder veröffentlichen (nachfolgend „Kundeninhalte“). Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten besitzt, insbesondere an Texten, Bildern, Videos, Audioaufnahmen und importierten Webseiten und Dokumenten.
(2) Legt der Kunde Personen an (etwa Mitarbeitende als Corporate Influencer), verbindet er deren LinkedIn-Profile oder lädt er Aufnahmen mit Stimmen Dritter hoch, stellt er sicher, dass die Betroffenen informiert sind und die Verarbeitung rechtmäßig ist. Veröffentlichungen im Namen einer Person dürfen nur mit deren Zustimmung erfolgen.
(3) Der Kunde darf EVOAR Social nicht nutzen, um
a) rechtswidrige, insbesondere beleidigende, diskriminierende, irreführende, wettbewerbswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten,
b) Spam, Massenkommentare oder künstliche Interaktionen zu erzeugen,
c) die Software, ihre Schnittstellen oder die Systeme des Anbieters anzugreifen, zu überlasten, automatisiert auszulesen oder Schutzmechanismen und Nutzungsgrenzen zu umgehen,
d) Zugänge mit Dritten außerhalb seines Unternehmens zu teilen oder die Software Dritten als eigene Leistung zur Verfügung zu stellen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Bindet der Kunde das Link-Tracking-Skript von EVOAR Social auf eigenen Websites ein, ist er dafür verantwortlich, die Besucher zu informieren und, soweit nach § 25 Abs. 1 TDDDG oder anderen Vorschriften erforderlich, deren Einwilligung einzuholen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Paragrafen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
(6) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Abs. 3 kann der Anbieter betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren. Er berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 8 Rechte an Inhalten und an der Software
(1) Die Kundeninhalte, einschließlich der für den Kunden erzeugten KI-Ergebnisse, stehen im Verhältnis zum Anbieter dem Kunden zu. Der Anbieter erhebt an ihnen keine Rechte.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten, an die für die Leistungserbringung eingesetzten Dienste (etwa Sprachmodelle und verbundene Netzwerke) zu übermitteln und auf Weisung des Kunden zu veröffentlichen, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht, um eigene KI-Modelle zu trainieren, und nicht für eigene Werbung.
(3) An der Software, ihrer Dokumentation und den Vorlagen stehen alle Rechte dem Anbieter zu. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Plans für eigene Zwecke seines Unternehmens zu nutzen.
§ 9 Preise, Plätze und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Die Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist jeweils im Voraus für das gewählte Abrechnungsintervall fällig, bei monatlicher Zahlung monatlich, bei jährlicher Zahlung jährlich. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch; sie stehen in der Software zum Download bereit.
(3) Zusätzliche Plätze (Full Seats, Light Seats) kann der Kunde in den dafür vorgesehenen Plänen jederzeit unter Settings → Abo & Plätze hinzubuchen. Der Kunde kann jederzeit in einen höheren oder niedrigeren Plan wechseln oder Plätze reduzieren. Änderungen werden sofort wirksam und für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet; ein Guthaben wird mit künftigen Rechnungen verrechnet. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Plan entfallen Funktionen, die dieser Plan nicht enthält; die zugehörigen Inhalte bleiben gespeichert, soweit technisch möglich.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist eine Zahlung auch 14 Tage nach Fälligkeit und Zahlungserinnerung nicht erfolgt, kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren, bis die offene Forderung ausgeglichen ist. Die Kundeninhalte bleiben während der Sperre gespeichert.
(5) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum ändern, um gestiegene Kosten, insbesondere für Hosting, Sprachmodelle und Drittdienste, auszugleichen. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft nach der Testphase auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnungsperiode beträgt je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, wenn der Kunde nicht kündigt.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, in der Software unter Settings → Abo & Plätze oder in Textform an hello@evoar.de. Bis zum Ende der Abrechnungsperiode kann der Kunde die Kündigung in der Software zurücknehmen.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Vergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt.
(5) Bereits gezahlte Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode wird bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Kündigt der Anbieter ordentlich oder kündigt der Kunde aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, erstattet der Anbieter die im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
§ 11 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende per Anfrage an hello@evoar.de eine Kopie seiner Kundeninhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen.
(2) Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht der Anbieter die Kundeninhalte und das Kundenkonto, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Kopien in Datensicherungen werden mit deren turnusmäßiger Löschung entfernt.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere die Kundeninhalte, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist unter www.evoar-social.app/avv abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags.
(2) Im Übrigen verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung (www.evoar-social.app/datenschutz).
§ 13 Gewährleistung
(1) Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Dass KI-Ergebnisse nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen oder inhaltlich unrichtig sind, ist kein Mangel der Software, soweit die KI-Funktion technisch wie beschrieben arbeitet (§ 5 Abs. 1). Dasselbe gilt für Einschränkungen, die auf Diensten Dritter beruhen (§ 6 Abs. 3).
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der vertragstypische Schaden ist in der Regel auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter entstanden wäre. Der Anbieter sichert die Datenbank täglich.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 16 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, wenn der Kunde dem vorher in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, bei neuen Funktionen oder bei Änderungen von Diensten Dritter. Eine Änderung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung erfolgt nur nach § 9 Abs. 5.
(2) Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.